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eGate in Neuseeland: ab 10 Jahren, auch mit deutschem Pass

eGates in Auckland, Wellington, Christchurch und Queenstown: ePässe aus 59 Ländern, ab 10 Jahren. Die NZTD bleibt Pflicht.

Aktualisiert 12. Oktober 2026

Der neuseeländische Zoll (New Zealand Customs) betreibt an vier Flughäfen automatische eGates — Auckland, Wellington, Christchurch und Queenstown —, und zwar sowohl für die Einreise als auch für die Ausreise. Das Gate liest Ihren elektronischen Reisepass aus und gleicht Ihr Gesicht biometrisch mit dem Passfoto ab.

Wer das eGate nutzen kann

NZeTA und eGate sind zwei verschiedene Dinge. Die NZeTA bringt Sie ins Flugzeug; das eGate ist nur die Art, wie Ihr Pass bei der Ankunft geprüft wird. Aus dem einen folgt nichts für das andere.

Die Einreiseerklärung gilt trotzdem

Alle Ankommenden müssen vor der Passkontrolle die New Zealand Traveller Declaration (NZTD) ausfüllen — auch wer das eGate nutzt. Sie ist kostenlos. Die Erklärung ist mit Ihrem Pass verknüpft und wird beim Scannen am Gate automatisch geprüft; Sie müssen also nichts ausdrucken.

Am Gate

New Zealand Customs Service — eGate

New Zealand Customs Service — elf weitere Länder und Gebiete für eGates zugelassen (Okt. 2025)

Häufige Fragen

Können Reisende mit deutschem Pass das eGate nutzen?

Ja. Deutschland steht auf der eGate-Liste des neuseeländischen Zolls — vorausgesetzt, Sie haben einen ePass und sind mindestens 10 Jahre alt.

Brauche ich die Einreiseerklärung auch, wenn ich das eGate nutze?

Ja. Alle Reisenden müssen die NZTD vor der Passkontrolle ausfüllen. Das eGate prüft sie automatisch, wenn Sie Ihren Pass scannen.

Kann mein achtjähriges Kind das eGate benutzen?

Nein. Das Mindestalter ist 10 Jahre, und Familien mit Kindern unter 10 Jahren werden zu einem Schalter mit Grenzbeamten geleitet.

Dies ist ein unabhängiger Ratgeber. Wir gehören nicht zur neuseeländischen Regierung, nehmen keine Anträge entgegen und erheben keine Gebühren.