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NZeTA, eVisitor, K-ETA, ESTA: welche Genehmigung brauchen Sie wofür?

Ähnliche Namen, sehr unterschiedliche Regeln. Welches System für welches Reiseziel gilt — und welche Verwechslungen wirklich Geld kosten.

Aktualisiert 17 August 2026

Elektronische Reisegenehmigungen sehen von außen austauschbar aus. Sie sind es nicht. Jedes Land betreibt ein eigenes System mit eigener Länderliste, eigenem Preis und einer eigenen Auffassung davon, was das Dokument überhaupt ist — manche sind Visa, andere ausdrücklich nicht.

Neuseeland — NZeTA

Für Sie als deutschen Passinhaber gilt: NZeTA, kein Visum. NZ$117 insgesamt (NZ$17 Antrag plus NZ$100 Abgabe), gültig 2 Jahre.

Australien — eVisitor oder ETA

Für deutsche Reisepässe ist es der eVisitor (subclass 651), und der ist kostenlos. Er ist ein Visum, anders als die NZeTA. Wer nicht auf der eVisitor-Liste steht, nutzt stattdessen die kostenpflichtige ETA (subclass 601).

Südkorea — K-ETA

⚠️ Für viele Nationalitäten ist die K-ETA derzeit vorübergehend ausgesetzt — für deutsche Reisepässe bis Ende 2026. Die erste Frage ist also nicht, wie man sie beantragt, sondern ob Sie überhaupt eine brauchen. Prüfen Sie das auf der offiziellen K-ETA-Seite, bevor Sie zahlen.

Vereinigtes Königreich — ETA

Für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten. GOV.UK nennt als Preis £20.

GOV.UK — Apply for an electronic travel authorisation (ETA)

Die Verwechslungen, die Geld kosten

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